Baubranche: Unternehmer und Gewerkschaften haben sich geeinigt

Es wurde insbesondere vereinbart, ab dem 1. Januar 2027 eine neue Arbeitszeitplanung einzuführen.

Die Unternehmerinnen und Bauarbeiter, vertreten durch die Gewerkschaften, haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Baubereich geeinigt. Sie hatten dies am Freitag nach der zehnten Verhandlungsrunde bekanntgegeben.

Es wurde insbesondere vereinbart, ab dem 1. Januar 2027 eine neue Arbeitszeitplanung eingeführt werden, wie in der Mitteilung der SSE sowie der Gewerkschaften Syna und Unia festgehalten wird. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Pendelzeiten künftig ab einer bestimmten Grenze als Überstunden angerechnet werden.

Dieser GAV hat eine Laufzeit von sechs Jahren, von Anfang 2026 bis Ende 2031, doch muss das Verhandlungsergebnis noch von den Entscheidungsgremien beider Seiten genehmigt werden, so die Mitteilung. In den intensiven Verhandlungen sind die beiden Lager enger zusammengerückt und überzeugt, eine Lösung gefunden zu haben, die den Baubereich sowohl für die gegenwärtigen Beschäftigten als auch für den Nachwuchs attraktiver machen wird.

Eine GAV für 80.000 Arbeiter

Der nationale Gesamtarbeitsvertrag im Baubereich besteht seit dem 1. Januar 2023 und läuft zum Ende dieses Jahres aus. Er regelt Löhne und Arbeitsbedingungen der rund 80.000 Personen, die im Baubereich der Schweiz beschäftigt sind.

Die Unternehmerinnen und Gewerkschaften stritten lange, um die Konturen dieses neuen Textes zu zeichnen. Ohne eine neue Vereinbarung hätte es ein rechtliches Vakuum gegeben und, nach Einschätzung der Gewerkschaften in den letzten Wochen, potenziell zu einem landesweiten Streik im Sektor geführt. Die Gewerkschaften hatten insbesondere die Weigerung der Unternehmer kritisiert, Arbeitszeiten zu ermöglichen, die mit einem Familienleben vereinbar sind. Sie forderten außerdem die Zahlung der Fahrzeiten zu den Baustellen und eine substanzielle Gehaltserhöhung.

Es wurde außerdem in dem neuen GAV vereinbart, dass Unternehmen ein Modell der Arbeitszeit mit einer konstanten täglichen Arbeitszeit wählen könnten und dafür mehr Überstunden und eine Reduktion der Arbeitszeit in Kauf nehmen würden. Zukünftig würden eine vereinfachte Regelung der Überstunden und die Möglichkeit gelten, ein Urlaubskonto für Mitarbeitende zu schaffen, die Überstunden ansammeln möchten.

Im Abkommen ist auch ein Gehaltspaket, ein Inflationsschutz und „substantielle Erhöhungen der Zuschläge und Zulagen im Bereich der Untertagearbeiten“ enthalten. Auf Anfrage von Keystone-ATS erklärte der SSE-Sprecher Matthias Engel, dass dieses Gehaltspaket über die Gesamtdauer der Vereinbarung hinweg mehrere Prozentpunkte steigen werde.

Beschwerde wird nicht zurückgezogen

Auf Seiten der Bauunternehmer wird am 17. Dezember 2025 eine außerordentliche Delegiertenversammlung stattfinden, um das endgültige Ergebnis zu beschließen. Für die Gewerkschaften Syna und Unia finden die Fachkonferenzen, die über das Verhandlungsergebnis befinden, jeweils am 20. und 24. Januar 2026 statt.

Nach Aussagen von Herrn Engel wird die SSE die Beschwerde wegen mutmaßlicher Verletzung des Arbeitsfriedens, die kürzlich beim Friedensgericht Zürich eingereicht wurde, nicht zurückziehen – zumindest solange Streiks noch vorgesehen sind, fügte der SSE-Sprecher hinzu.

Im Herbst hatten Bauarbeiter in mehreren Städten der Schweiz Demonstrationen durchgeführt, um ein befriedigendes Verhandlungsergebnis zu erreichen.

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