Ferien-Albtraum: Sie buchen eine Villa für fast 6’000 Franken – kurz vor der Anreise meldet der Eigentümer, dass Hausbesetzer drin sind

Eine belgische Familie hat für ihre Sommerferien eine Villa am Lago Maggiore gebucht – und stand kurz vor dem Start ohne Unterkunft da. Der Vermieter teilte am Vorabend mit, das Haus in Ascona sei von sogenannten Besetzern belegt. Vor Ort zeigte sich jedoch ein anderes Bild, und die Zweifel an der Geschichte des Eigentümers wuchsen.

Früh gebucht, hoher Betrag überwiesen

Bereits im Oktober hatte die Familie eine stilvolle Villa zwischen See und Altstadt auf der Plattform Gens de confiance gefunden. Die Lage schien perfekt, die Fotos überzeugend, und die Konditionen wirkten seriös. Nach einem ersten Aconto folgte im Juni die zweite Zahlung. Insgesamt überwies die Familie rund 5’880 Franken, um sich die begehrte Sommerwoche zu sichern.

Die Kommunikation mit dem Vermieter war zwar gelegentlich zäh, aber nicht auffällig. Bis zur Nachricht am Vorabend der Anreise: Das Haus sei «illegal besetzt», weshalb ein Bezug unmöglich sei. Für die Familie klang das nach Ausrede – zumal keine Alternativen angeboten wurden, keine Versicherung griff und keine sofortige Rückerstattung zugesichert wurde.

Kontrolle in Ascona und offensichtliche Widersprüche

Um die Ferien nicht komplett platzen zu lassen, suchte die Familie kurzfristig eine Ersatzunterkunft – und fuhr dennoch zur gebuchten Adresse. Vor Ort stand ein dunkler Wagen vor der Einfahrt, aus dem Inneren drang Musik; nichts deutete auf eine typische Hausbesetzung hin. Eher wirkte es, als wäre das Haus normal bewohnt.

Die Familie erstattete Anzeige wegen mutmasslicher Betrugsabsichten und mandatierte eine Anwältin in der Schweiz. Zudem stellten sie dem Vermieter eine formelle Frist, um das Geld zurückzuzahlen und die Sachlage zu klären. In den eingereichten Unterlagen finden sich nach Familienangaben Unstimmigkeiten bei den Vertragsangaben und der Vertretung der Eigentümerseite.

Der Eigentümer präsentiert sich als Mitbetroffener

Auf Nachfrage erklärte der Eigentümer, er sei selbst geschädigt. Teile der Eigentümergemeinschaft – nach seinen Angaben eine kleine Immobiliengesellschaft – hätten sich kurz vor der Anreise der Gäste selbst eingemietet oder seien schlicht nicht ausgezogen. Man habe versucht, das intern zu klären, sei aber auf «mangelnde Kooperationsbereitschaft» gestossen.

Die Plattform Gens de confiance zeigte sich überrascht. Ein Administrator sagte: «Das ist eine absolut einzigartige Situation, wir haben so etwas in dieser Form noch nie erlebt.» Man wolle den Fall prüfen, gleichzeitig aber keine rechtliche Bewertung abgeben, solange die Faktenlage nicht vollständig gesichert sei.

Rechtliche Baustellen und Schweizer Besonderheiten

Für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten ist der Fall ein Lehrstück in Sachen Ferienmiete. Wird die Leistung – sprich der Zugang zur gebuchten Unterkunft – nicht erbracht, kann der Vertrag in der Regel aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Dann ist der Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet; zusätzliche Schäden wie Hotelkosten vor Ort können je nach Nachweis ebenfalls geltend gemacht werden.

In der Praxis empfiehlt sich eine rasche Dokumentation: Fotos von der Adresse, Notizen zu Uhrzeit und Beobachtungen, Kopien der Kommunikation. Wer nicht weiterkommt, kann die Schlichtungsbehörde am künftigen Gerichtsstand einschalten; oft lässt sich so eine Einigung erzwingen. Bei grenzüberschreitenden Konstellationen – etwa Wohnsitz des Vermieters im Ausland – kann der Weg etwas länger werden, ist aber dennoch durchsetzbar.

Die Anwältin der Familie spricht von einer klaren Pflichtverletzung: Der Vermieter habe die Verfügungsgewalt über die Villa nicht sichergestellt. «Ohne Rückerstattung innert kurzer Frist werden wir den Rechtsweg beschreiten und auch Nebenkosten wie kurzfristige Umbuchungen einfordern», sagt sie. Parallel prüft die Familie eine Strafanzeige wegen Betrugs, sollte sich der Verdacht verfestigen.

Warnsignale erkennen – so schützen sich Mietende

Der Fall zeigt, wie schnell vermeintlich solide Angebote kippen können. Diese Hinweise helfen, das Risiko zu senken:

  • Auf ein vollständiges, unterschriebenes Mietprotokoll achten – inklusive exakter Adresse, Aufenthaltsdaten und Stornoregeln.
  • Zahlungen bevorzugt via Treuhand, Kreditkarte oder Plattform-Escrow; keine hohen Bargeld– oder Direktüberweisungen ohne Schutz.
  • Eigentums- oder Vertretungsverhältnisse über amtliche Register oder eine kurze Anfrage beim lokalen Tourismusbüro überprüfen.
  • Ungewöhnliche Eile, kurzfristige Änderungen oder widersprüchliche Aussagen als Warnsignal werten.
  • Bei Schlüsselübergabe klare Kontaktpersonen und eine Notfall-Hotline verlangen.

Zwischen Frust und Hoffnung auf eine Lösung

Für die Familie endeten die Ferien nicht wie geplant: Statt entspannter Tage in Ascona standen Telefonate, Mails und Beweisaufnahmen an. Dank improvisierter Ersatzlösung am See konnten sie immerhin einen Teil der Zeit retten. Ob sie ihr Geld vollständig zurück erhalten, entscheidet sich in den kommenden Wochen.

Der Fall dürfte in der Schweizer Ferienmiet-Community noch länger diskutiert werden. Er macht deutlich, dass selbst bei scheinbar vertrauenswürdigen Plattformen eine Portion Skepsis angebracht ist – und dass klare Verträge, geprüfte Zahlungswege und eine saubere Dokumentation die beste Absicherung sind, wenn die Ferienpläne plötzlich auf Kippe geraten.

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