Novavest Real Estate: Bestätigung aller Vorschläge des Vorstands

Die ordentliche Generalversammlung genehmigt insbesondere die Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2027 in einer Höchsthöhe von 900’000 Franken.

Während der heutigen ordentlichen Generalversammlung der Novavest Real Estate AG (SIX Swiss Exchange: NREN) in Zürich wurden sämtliche Anträge des Verwaltungsrats mit großer Mehrheit genehmigt. Die an der Generalversammlung vertretenen Stimmen beliefen sich insgesamt auf 46,2% der Stimmrechte. Die persönlich anwesenden Aktionäre sowie Drittstimmen entsprachen 271’451 Stimmen. 4’427’853 Stimmen wurden durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten.

Die Generalversammlung 2026 fasste folgende Beschlüsse zu den Vorschlägen des Verwaltungsrats:

1.    Der Jahresbericht, der Jahresabschluss nach Swiss GAAP RPC und der Jahresabschluss nach dem Schweizer Obligationenrecht des Geschäftsjahres 2025 wurden genehmigt.

2.    Der Vergütungsbericht 2025 wurde im Rahmen einer konsultativen Abstimmung genehmigt.

3.    Das Ergebnis des gesetzlich vorgeschriebenen Geschäftsjahres von 24’069’347 Franken wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

4.    Die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 wurde erteilt.

5.1 Die aktuellen Verwaltungsratsmitglieder Thomas Sojak, Daniel Ménard und Floriana Scarlato sowie die vorgeschlagenen neuen Mitglieder Adrian Nösberger und Salome Wieser wurden in Einzelwahlausstrahlung zu Verwaltungsratsmitgliedern gewählt. Die Gesamtheit der Verwaltungsratsmitglieder wird für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt.

5.2 Thomas Sojak wurde erneut zum Präsidenten des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt.

5.3 Daniel Ménard und Salome Wieser wurden in Einzelwahlausstellungen zu Mitgliedern des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt.

5.4 Die Anwaltskanzlei jermann künzli rechtsanwälte, Zürich, wurde erneut als unabhängiger Vertreter für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung gewählt.

5.5 PricewaterhouseCoopers AG, St. Gallen, wurde erneut zum Revisionsorgan der Gesellschaft für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung gewählt.

6.1 Bei einer bindenden Abstimmung hat die ordentliche Generalversammlung die Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2027 in einer Höchsthöhe von 400’000 Franken genehmigt.

6.2 Bei einer bindenden Abstimmung hat die ordentliche Generalversammlung die Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2027 in einer Höchsthöhe von 900’000 Franken genehmigt.

7.    Die Generalversammlung hat dem Vorschlag des Verwaltungsrats zu einer Kapitalherabsetzung durch Rückzahlung eines Teils des Nennwerts von 1,45 Franken pro Namensaktie zugestimmt. Der neue Nennwert der Namensaktie beträgt 19,90 Franken. Nach der Rückzahlung setzt sich das umlaufende Aktienkapital aus 10’170’915 Namensaktien mit einem Nennwert von 19,90 Franken zusammen und beläuft sich damit auf 202’401’208,50 Franken. Nach Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Gläubigeraufrufs wird die Fassung von Artikel 3 der Statuten entsprechend bei der Durchführung der Rückzahlung des Nennwerts angepasst. Die Umsetzung der Kapitalherabsetzung wird voraussichtlich im Juni 2026 erfolgen, mit einer Auszahlung vorgesehen für den 12. Juni 2026.

8.    Die Generalversammlung hat beschlossen, wie vom Verwaltungsrat vorgeschlagen, das Kapitalband basierend auf dem neuen Nennwert der Namensaktien zu erneuern und entsprechend den bestehenden Artikel 3a der Statuten der Gesellschaft anzupassen.

9.    Darüber hinaus wurden Änderungen der Statuten genehmigt, betreffend die Artikel 21, 21b, 21c, 21d und 21g, wie sie vom Verwaltungsrat vorgeschlagen wurden. Nähere Details dazu finden Sie in der Einladung zur Generalversammlung 2026.

Schreibe einen Kommentar