Ein Rentnerpaar aus der Romandie kaufte 1995 eine kleine Ferienwohnung auf Plan in Yverdon-les-Bains, gedacht für Kurgäste und als sichere Altersvorsorge. Was als ruhiges Projekt begann, wurde zum Dauerdrama: Seit 22 Jahren kämpfen die beiden um Gerechtigkeit, um ihre Gesundheit und um das, was von ihrer Ersparnis übrig ist.
Ein Albtraum im Thermalort
Bereits Ende der Neunziger traten die ersten Schäden auf, ausgelöst von einem heftigen Sommergewitter. Weil die kleine Wohnanlage in einer Senke liegt, stand im Haus des Paars über einen Meter Wasser – tagelang stagnierend. Nach dem groben Reinigen kamen die Experten, die die Bausubstanz minutiös prüften.
Bald zeigte sich das Unglaubliche: kein Lüftungs- oder Kriechkeller, keine Wärmedämmung, keine Fundamente. Die Aussenwände begannen sich langsam zu verschieben, Risse zogen sich durch Ecken und Fugen. „Seit 22 Jahren dauert das“, sagt die heute über siebzigjährige Eigentümerin, die von schlaflosen Nächten und wiederkehrender Angst berichtet.
Mängel ohne Ende
Mehrere unabhängige Gutachten legten gravierende Planungs- und Ausführungsfehler offen. Die Liste der Mängel liest sich wie ein Pflichtenheft des Versagens:
- kein Kriechkeller und damit dauerhaft feuchte Bodenplatte
- fehlende Dämmung, mit massiven Wärmeverlusten und Schimmelbildung
- keine tragfähigen Fundamente, was zu Setzungen und Wandverschiebungen führte
- ungenüßende Drainage, wodurch sich Regenwasser im Gebäude staut
- mangelhafte Abdichtungen im Sockel- und Bodenbereich
„Die Wände driften auseinander, wir hören es manchmal knacken“, sagt der Ehemann, der die Papierberge aus Berichten, Fotos und Kostenvoranschlägen beinahe auswendig kennt.
Von der Gewährleistung zum Gericht
Zuerst wollten die beiden die Gewährleistung nach Schweizer Baurecht und SIA-Norm 118 aktivieren. Doch die Verwaltung der Überbauung lehnte ab, also blieb nur der Rechtsweg. Vier gerichtliche Expertisen belasteten nacheinander Bauunternehmer, Bauleitung und Architekt. 2011 mussten dringend angeordnete Sicherungsarbeiten erfolgen, um akute Gefahren zu bannen.
Unter dem Strich verlor das Paar rund 110’000 CHF an Sanierungs- und Zusatzkosten, dazu etwa 41’000 CHF an entgangenen Mieteinnahmen. „Wir haben unsere Rente verzehrt und unsere Kraft gleich mit“, sagt die Eigentümerin, die zeitweise jeden Mut verloren hatte.
Urteil, aber kein Ende
Weil beteiligte Firmen inzwischen geschlossen hatten oder in grösseren Gruppen aufgingen, zog sich das Verfahren über Jahre. Am 14. März 2024 sprach das Zivilgericht des Kantons Waadt den Verantwortlichen eine Solidarhaftung über 90’000 CHF zu. Rund 25’000 CHF davon stehen dem Paar laut aktuellem Stand noch zu, doch an Ausgeben denken sie nicht.
Der Grund ist eine hängige Beschwerde ans Bundesgericht in Lausanne: Das Kantonsgericht erkannte keine „arglistige Täuschung“ (frz. „dol“) – ein Punkt, der für die Verjährung und den Umfang der Haftung entscheidend sein kann. „Wenn das Urteil aufgehoben wird, müssen wir jeden Franken zurückzahlen können“, erklärt der Ehemann. Also bleibt das Geld auf dem Konto, und die Nerven weiter auf Spannung.
Was der Fall zeigt
Dieser Fall legt strukturelle Risiken bei Käufen „ab Plan“ offen, die auch in der Schweiz nicht selten sind. Die gesetzliche Gewährleistung ist begrenzt, und eine obligatorische Zehnjahresversicherung wie in Frankreich existiert hierzulande nicht. Wer baut oder kauft, sollte deshalb besonders sorgfältig vorgehen und zentrale Schutzmassnahmen treffen.
„Wir hätten uns frühzeitig einen unabhängigen Baugutachter leisten sollen“, sagt die Eigentümerin heute. „Damals dachten wir: neuer Bau, seriöse Partner, alles gut.“ Die Realität zeigte sich härter, teurer und psychisch zehrend.
„Wir wollen nur, was **fair** ist: volle **Anerkennung** der Mängel, Ersatz unseres **Schadens** und endlich ein bisschen **Ruhe**.“
Lehren für Käuferinnen und Käufer
Auch wenn jeder Fall einzigartig ist, lassen sich aus dieser Geschichte klare Empfehlungen ableiten:
- unabhängige baubegleitende Kontrollen durch zertifizierte Expertinnen
- klare Verträge nach SIA-Norm 118 mit präzisen Abnahme- und Mängelrügen
- treuhänderische Zahlungspläne mit zurückbehaltenen Sicherheiten
- Prüfung der Bonität aller Beteiligten und allfälliger Versicherungen
- lückenlose Dokumentation von Mängeln und rasche schriftliche Anzeige
Am Ende steht ein bitteres Résumé: Ein Projekt für Kurgäste im berühmten Thermalort wurde zur Lebensbaustelle mit offenem Ausgang. Bis das Bundesgericht entschieden hat, bleibt dem Paar nur Warten, die nächste Rechnung bezahlen – und die Hoffnung, dass sich Gerechtigkeit am Bau doch noch durchsetzt.
