Schock in Genf: 150 Personen besetzen brandneue Wohnüberbauung – noch bevor die künftigen Bewohner einziehen konnten

In Zürich ist eine neue Wohnüberbauung noch vor dem Einzug der künftigen Bewohnenden von rund 150 Personen besetzt worden. Die Stadtpolizei und die Eigentümerschaft sprechen von einer «sehr ungewöhnlichen Lage». Für die bereits vertraglich zugesicherten Mieterinnen und Mieter drohen nun Verzögerungen.

Die Hausverwaltung meldete am späten Montagabend eine «koordinierte Besetzung» mehrerer Eingänge. Nach Auskunft der Bauherrschaft sind Teile der Anlage dem gemeinnützigen Wohnungsbau vorbehalten. Die ersten Übergaben hätten noch diese Woche stattfinden sollen.

Was bisher geschah

Laut Augenzeugen verschaffte sich die Gruppe mit Werkzeugen Zutritt zu Tiefgarage und Treppenhäusern. Innerhalb kurzer Zeit wurden Türen blockiert und Zimmer verteilt. Die Lage sei «äusserlich ruhig», aber für Sicherheitsdienste «logistisch heikel».

Die Eigentümerin reichte umgehend eine Strafanzeige ein. Gleichzeitig wurde der Besitzesschutz nach Zivilrecht beantragt, um eine rasche Räumung zu erreichen. Vor Ort zeigen sich inzwischen Sicherheitskräfte mit zusätzlicher Beleuchtung und verschlossenen Nebenzugängen.

Reaktionen von Stadt und Eigentümerschaft

Die Stadtpolizei Zürich bestätigte den Einsatz, verweist aber auf die geltende Rechtslage. Ohne akute Gefährdung oder frischen Hausfriedensbruch braucht es in der Regel einen richterlichen Entscheid. «Wir handeln im Rahmen der Gesetze und mit Blick auf Verhältnismässigkeit», hiess es.

Die Bauherrschaft spricht von «erheblichen Mehrkosten» für Sicherheit, Verzögerungen im Bauabschluss und möglicher Instandsetzung. Man stehe mit den künftigen Mieterinnen und Mietern in engem Kontakt. Übergaben würden nun «gestaffelt und sicherheitsgeprüft» geplant.

Die Rechtslage in der Schweiz

Besetzungen berühren mehrere Rechtsbereiche. Der unerlaubte Zutritt kann als Hausfriedensbruch nach Art. 186 StGB verfolgt werden. Parallel erlaubt der Besitzesschutz (ZGB 926 ff.) zivilrechtliche Schritte bis zur zwangsweisen Räumung.

Im Kanton Zürich läuft die Wegweisung meist über ein summarisches Verfahren. Dieses kann, je nach Gericht, wenige Tage bis mehrere Wochen dauern. Die Polizei setzt erst dann durch, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt – ausser es liegt eine akute Gefahr vor.

Juristinnen und Juristen raten Eigentümern, Beweise zu sichern und Anträge zügig zu stellen. Betroffene Besetzende haben Anspruch auf rechtliches Gehör und müssen über Fristen und Auflagen informiert werden.

Folgen für künftige Mieterinnen und Mieter

Für bereits unterzeichnete Mietverträge kann sich der Einzug verschieben. Manche Haushalte müssen vorübergehend Zwischenlösungen finanzieren, was schnell mehrere hundert CHF pro Nacht kosten kann. Versicherungen tragen solche Kosten nur in eng definierten Fällen.

Die Verwaltung bietet laut eigenen Angaben Unterstützung bei Zwischenmieten und Umzugsterminen. «Wir wollen Schäden minimieren und Transparenz schaffen», heisst es. Jede Änderung werde «schriftlich und zeitnah» bestätigt.

Auch Schulen und Kitas sind indirekt betroffen, wenn Familien später als geplant in ihr neues Quartier ziehen. Post- und Lieferadressen müssen teils erneut umgeleitet werden, was zusätzliche Koordination verlangt.

Eine Stadt zwischen Wohnungsdruck und Ordnung

Zürich ringt seit Jahren mit Wohnungsnot und steigenden Mieten. Leerstände sind niedrig, während Bauprojekte auf Widerstände treffen und Baurechtsverfahren lange dauern. In diesem Spannungsfeld entstehen immer wieder Konflikte um Nutzung und Zugang.

«Der Vorfall zeigt, wie angespannt der Markt ist – aber Recht und Sicherheit dürfen nicht aufgeweicht werden», sagt eine Vertreterin eines Mieterverbands. «Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum und zugleich klare Verfahren für Konfliktfälle.»

Stadt und Kanton verweisen auf laufende Programme für genossenschaftlichen Wohnungsbau und verdichtete Planungen entlang des öffentlichen Verkehrs. Dennoch bleibt der Druck im unteren und mittleren Preissegment hoch.

Nächste Schritte und Empfehlungen

  • Dokumentation: Betroffene sollten alle Mitteilungen der Verwaltung sorgfältig aufbewahren.
  • Fristen: Einzugs- und Kündigungsdaten prüfen, allfällige Kulanz schriftlich sichern.
  • Kosten: Quittungen für Zwischenmieten und Transport sammeln, Erstattungen in CHF verlangen.
  • Kontakt: Bei Unsicherheiten den Mieterverband oder eine Rechtsberatungsstelle anfragen.

Die Situation vor Ort bleibt vorerst stabil, aber angespannt. Zwischen Rechtstaatlichkeit und sozialer Realität sind nun schnelle, aber verhältnismässige Lösungen gefragt. Entscheidend wird sein, ob eine rasche Einigung oder ein Gerichtsentscheid den Weg zur geordneten Übergabe freimacht.

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