Angesichts der beschleunigten Regulierung von Kryptoaktiva in Europa und den Vereinigten Staaten beabsichtigt die Schweiz, die Attraktivität und Glaubwürdigkeit ihres Finanzplatzes zu wahren. Der Bundesrat hat einen Reformentwurf des Finanzinstitutsgesetzes (LEFin) vorgelegt, der die Einführung neuer Genehmigungskategorien vorsieht, darunter einen spezifischen Rahmen für die Emission von «Swiss Stablecoins».
Lange Zeit war der Sektor der Kryptoaktiva durch eine große Divergenz der nationalen Ansätze geprägt, doch er befindet sich heute in einer beschleunigten Normalisierung. Die Europäische Union hat den Weg mit der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) geebnet, die ab 2024 in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist. Sie bietet einen harmonisierten Rahmen sowie ein wertvolles Passport für einen Markt von 450 Millionen Verbrauchern. In den Vereinigten Staaten hat der GENIUS Act, der 2025 ratifiziert wurde und sich derzeit in der Umsetzung befindet, den ersten föderalen Rahmen für Stablecoins geschaffen.
Mit ihrem Crypto Valley konnte die Schweiz nicht an diesem Regulierungsprozess vorbeigehen, ohne das Risiko einzugehen, dass ihr Finanzplatz marginalisiert wird. Sie steht vor einer doppelten Herausforderung: Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität zu bewahren, während gleichzeitig der Anlegerschutz und die Stabilität des Finanzsystems gewährleistet werden.
Um diese Herausforderung anzugehen, hat der Bundesrat einen Änderungsvorschlag des LEFin in die Vernehmlassung gegeben, um dort zwei neue Genehmigungskategorien einzuführen.
Die erste, die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten, richtet sich insbesondere an Emittenten einer bestimmten Art von Stablecoins. Sie ist als Weiterentwicklung der FinTech-Banklizenz konzipiert – die bislang marginal genutzt wurde – und folgt einer risikoarmen, auf den Kundenschutz fokussierten Logik.
Die zweite, die Einrichtung für Dienstleistungen im Bereich der Kryptoaktiva, deckt ein breites Spektrum an Aktivitäten ab, sei es Verwahrung, der Handel mit Kryptoaktiva im Auftrag Dritter und Market-Making-Aktivitäten im Bereich der Kryptoaktiva.
Ein wichtiger Punkt bleibt umstritten. Im Gegensatz zu den Regelungen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten können Banken nicht den Status von Zahlungsdienstleistungsanbietern beanspruchen.
Eine der bemerkenswerten Neuerungen des Entwurfs ist der neue Rahmen für die Emission von «Stablecoins als Zahlungsmittel-Kryptoaktiva». Sie werden definiert als in der Schweiz ausgegebene Kryptoaktiva, die sich am Wert einer von einem Staat ausgegebenen Währung orientieren und darauf abzielen, einen stabilen Wert durch das Halten zugrunde liegender Vermögenswerte zu wahren, verbunden mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung des Emittenten, sie zu ihrem Nennwert zurückzuzahlen.
Nur Zahlungsdienstleistungsinstitute dürfen solche Swiss Stablecoins emittieren, entsprechend dem Umfang der Kundenguthaben, die sie akzeptieren. Sie können außerdem deren Verwahrung übernehmen und Zahlungsdienste anbieten. Die Annahme von Kundenguthaben, eine von Natur aus banktätige Aktivität, ist damit unter einer neuen Genehmigung erlaubt, die von der Bankenlizenz getrennt ist.
Im Gegenzug sieht der Entwurf verschärfte Schutzmechanismen vor. Die Kundenguthaben müssen streng getrennt von den Vermögenswerten des Instituts gehalten und gemäß festgelegten Modalitäten verwaltet werden, entweder in Form von Sichtguthaben oder durch Investitionen in hochqualitative liquide Vermögenswerte mit kurzer Restlaufzeit, denominiert in der Währung des emittierten Stablecoins. Ihr Wert muss dauerhaft den Kundenguthaben entsprechen. Letztere dürfen nicht verzinst werden, aber das Institut ist frei, die Erträge aus ihrer Anlage zu behalten.
Im Falle einer Insolvenz würden die Kundenguthaben einer vollständigen Separation unterliegen und separat zugunsten der Kunden und der Inhaber der Stablecoins liquidiert, im Gegensatz zum Regime für gewöhnliche Bankeinlagen.
Zahlungsdienstleistungsinstitute dürfen keine Multi-Währungs-Stablecoins oder algorithmische Stablecoins ausgeben. Im Ausland emittierte Stablecoins, selbst wenn sie äquivalenten Anforderungen unterliegen, werden nicht als «Kryptoaktiva der stabilen Zahlung» anerkannt, sondern als Handels-Kryptoaktiva eingestuft, die einem anderen Regime unterliegen. Außerdem dürfen Zahlungsdienstleistungsinstitute weder Stablecoins von anderen Emittenten zurückzahlen noch mit ihnen handeln.
Der Entwurf sieht vor, dass die Kapital- und Eigenkapitalanforderungen von der Größe des Instituts abhängen. Die bisherige Obergrenze von 100 Millionen Franken an Kundenguthaben, die durch die aktuelle Fintech-Lizenz vorgesehen ist, wird aufgehoben.
Ein weiterer wichtiger Punkt bleibt umstritten. Im Gegensatz zu den Regelungen in der Europäischen Union und in den Vereinigten Staaten können Banken nicht den Status von Zahlungsdienstleistungsanbietern beanspruchen. Der Bundesrat rechtfertigt diesen Ausschluss damit, dass die strikte Vermögensabsonderung außerhalb der Bilanz – wie vorgesehen – mit der bilanziellen Behandlung traditioneller Bankeinlagen, die als Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden in der Bilanz geführt werden, nicht vereinbar sei. Mit anderen Worten, Banken könnten nicht als Zahlungsdiensteinrichtungen auftreten, ohne eine eigenständige Rechtsstruktur zu schaffen, ein Aspekt, der stark kritisiert wird.
Insgesamt bietet der Vorschlag des Bundesrates einen überzeugenden regulatorischen Rahmen, der darauf abzielt, Anlegerschutz und eine florierende Branche in Einklang zu bringen. Wenn die Ausgrenzung der Banken aus dem System diskutiert werden muss, ist eine weitere Herausforderung für den Schweizer Finanzplatz – vom Bundesrat anerkannt – die Fähigkeit der FINMA, Antragsunterlagen zügig zu bearbeiten. Der Erfolg des neuen Rahmens wird daher maßgeblich von dessen konkreter Umsetzung in Bezug auf Kosten, Vorhersehbarkeit und Genehmigungsfristen abhängen.
Der 8. April 2026 markierte einen Meilenstein: Sechs Schweizer Banken (UBS, PostFinance, Sygnum, Raiffeisen, BKZ und BCV) sowie die Swiss Stablecoin AG gaben bekannt, ihre Kräfte zu bündeln, um eine Sandbox zu starten und Möglichkeiten zur Nutzung eines CHF-Stablecoins in der Schweiz zu testen. Dieses Pilotprojekt, das in einem traditionellen Bankenumfeld initiiert wurde, spiegelt das Interesse der Banken an der Integration digitaler Währungen in ihre Zahlungssysteme wider.
