Tertianum fordert Einhaltung des Senevita-Kaufvertrags

Tertianum hat rechtliche Schritte eingeleitet und bekräftigt sein Recht auf die Durchführung der Übernahme gemäß den vertraglichen Bestimmungen.

Die Eigentümer von Senevita haben unerwartet angekündigt, ihre Absicht zu erklären, den zuvor geschlossenen Kaufvertrag nicht zu erfüllen. Tertianum hat rechtliche Schritte eingeleitet und bekräftigt sein Recht auf die Durchführung der Übernahme gemäß den vertraglichen Bestimmungen.

Am 12. Dezember 2025 gaben die Tertianum AG, Lynx Switzerland AG (früher Senevita Holding AG) und Emeis SA bekannt, dass sie einen rechtlich verbindlichen Aktienkaufvertrag über Senevita AG geschlossen haben. Alle Realisierungsvoraussetzungen – einschließlich der Genehmigung durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden – sind erfüllt.

Die Eigentümer (Emeis SA) haben die Tertianum-Gruppe darüber informiert, dass sie den Vertrag aufgrund einer veränderten Strategie nicht ausführen wollen. Dieses Vorgehen widerspricht deutlich den vertraglichen Verpflichtungen, und die Verzögerung bei der Erfüllung des Vertrags stellt eine Verletzung desselben dar. Für Tertianum kam dieses Vorgehen unerwartet.

Tertianum und seine Aktionäre bestehen darauf, die Transaktion gemäß den vertraglichen Bestimmungen so bald wie möglich durchzuführen. Zu diesem Zweck hat Tertianum bereits Klage eingereicht. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat auf Antrag von Tertianum eine einstweilige Verfügung erlassen, die den Verkäufern untersagt, bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Senevita zu treffen. Darüber hinaus behält sich Tertianum das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

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