Ein vermeintlicher Linienpilot als Traumkandidat
In Zürich suchte ein Eigentümerpaar neue Mieter für sein 269-m²-Objekt, ein sehr hochwertiges Altbauapartment im Kreis 1. Über eine Agentur meldete sich ein angeblicher Linienpilot mit perfekten Unterlagen und einem Nettolohn von rund 30’000 Franken. Der angebotene Mietzins lag bei 9’300 Franken pro Monat, zuzüglich 700 Franken Nebenkosten.
Die Eigentümer vertrauten der Vorselektion der Agentur und unterzeichneten den Mietvertrag ohne weitere Nachprüfung. Der Mieter zog im September 2023 ein und überwies den ersten Mietzins pünktlich.
Plötzlicher Zahlungsverzug und erste Alarmsignale
Bereits im Oktober blieb die Zahlung aus, und freundliche Mahnungen blieben unbeantwortet. Der Hauswart berichtete von häufigen Gästen und nächtlichem Lärm im Treppenhaus. Nachbarn beklagten regelmässige Feiern und steten Wechsel der Besucher.
Die Eigentümer wurden misstrauisch und begannen, eigenständig nachzurecherchieren. Ein Blick auf Plattformen für Kurzzeitmiete brachte eine überraschende Spur.
Die Airbnb-Fährte und ein professioneller Untervermieter
Auf einer bekannten Plattform tauchte das Apartment mit identischen Fotos und Beschreibung auf. Der vermeintliche Pilot bot die Wohnung ohne Erlaubnis als Kurzzeitmiete an – mit wechselnden Konditionen und sofortiger Buchbarkeit. Sein Profil wirkte wie das eines professionellen Untervermieters mit zahlreichen, gemischten Bewertungen.
Damit war klar: Hier ging es weniger um Wohnen als um geschäftsmässige Untervermietung. Die Eigentümer dokumentierten Inserate, Kalendereinträge und Gästekommentare als mögliche Beweise.
Schweizer Rechtsweg: Fokus auf Mietzinsausstand
Anstatt sofort wegen möglicher Fälschungen anzuzeigen, setzten die Eigentümer auf den klaren Schweizer Weg nach OR 257d. Sie mahnten schriftlich mit Frist von 30 Tagen und der Androhung der Kündigung bei Nichtzahlung. Danach kündigten sie ausserordentlich auf das nächstmögliche Monatsende und zogen vor die Schlichtungsbehörde.
«Bei komplexen Sachverhalten ist der Weg über den objektiv feststellbaren Mietzinsausstand meist schneller», erklärt der Zürcher Rechtsanwalt Daniel Keller. «Eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung kann parallel laufen, zieht sich aber oft über Monate und hilft der raschen Räumung selten.»
Urteil, Vollzugsstau und lange Wartezeit
Im Juni 2024 lag ein Urteil vor: Der Mieter wurde zur Zahlung von rund 75’000 Franken verurteilt. Doch der Schuldner blieb abgetaucht, und der Vollzug der Räumung verzögerte sich. Gerichtsferien, knappe Termine bei Gericht und Koordination mit der Stadtpolizei bremsten den Zeitplan.
Formell war alles klar, praktisch blieb die Schlüsselübergabe unerreichbar. Erst im April 2025 erhielt das Paar die Wohnung zurück – leer, aber mit einer gewaltigen Forderung im Rücken.
Ein sechsstelliger Schaden ohne greifbaren Schuldner
Die Endabrechnung ergab rund 180’000 Franken an Ausständen, Schäden und Nebenkosten. Das Betreibungsamt fand keine pfändbaren Konten und keinen verlässlichen Arbeitsort. Ohne Vermögenswerte des Schuldners wirkt selbst ein rechtskräftiges Urteil ernüchternd.
Die Eigentümer mussten zusätzliche Kosten für Instandsetzung, Rechtsvertretung und Leerstand tragen. Der moralische Schaden – Ärger, Zeitverlust und Misstrauen – bleibt spürbar.
Lehren für die Praxis in der Schweiz
Der Fall zeigt, wie leicht sich glänzende Dossiers als Fassade erweisen und wie wichtig Prävention ist. Mit wenigen, schweiztypischen Prüfungen lassen sich Risiken deutlich senken.
- Betreibungsregisterauszug der letzten 2–3 Jahre konsequent einfordern und auf Auffälligkeiten prüfen.
- Arbeitgeberreferenzen telefonisch mit der HR-Abteilung verifizieren und Arbeitsverträge stichprobenartig bestätigen.
- Lohnabrechnungen auf formale Konsistenz und AHV-Referenzen mit gesundem Augenmass prüfen.
- Maximal zulässige Mietkaution (bis zu drei Monatsmieten) auf einem Mietkautionskonto oder via Bank-/Versicherungsgarantie hinterlegen.
- Untervermietung im Vertrag klar regeln, Zustimmungspflichten definieren und Kurzzeitmieten ausdrücklich untersagen.
- Online-Plattformen stichprobenartig nach dem eigenen Objekt durchsuchen und auffällige Inserate sichern.
- Bei Zweifel eine professionelle Bonitätsprüfung über spezialisierte Dienstleister beauftragen.
Wachsam bleiben – ohne Paranoia
Niemand erwartet von Vermietern detektivische Arbeit, aber ein paar zusätzliche Checks zahlen sich aus. Gerade bei aussergewöhnlich hohen Einkommen und «perfekten» Dossiers lohnt eine zweite Meinung. Agenturen leisten viel, ersetzen aber nicht die Sorgfalt des Eigentümers.
Wer rechtzeitig mahnt, formal korrekt kündigt und Beweise sauber sichert, ist im Schweizer System klar im Vorteil. Der Fall aus Zürich erinnert daran, dass gutes Risikomanagement keine Kür, sondern Pflicht ist – und am Ende Nerven, Zeit und viel Geld spart.
