Zürcher Wohnungs-Drama: Mieter weigert sich auszuziehen und zahlt keinen Rappen – verzweifelter Vermieter sprüht Parolen an die Wände seiner eigenen besetzten Wohnung und tritt in den Hungerstreik

In Renens im Kanton Waadt eskaliert ein Konflikt zwischen einem Eigentümer und seinem ehemaligen Freund. Der 58-Jährige hat die Fassade seines Hauses mit einer Botschaft besprüht und eine Hungerstreik-Aktion begonnen. Er will damit erreichen, dass sein Mieter das 30-Quadratmeter-Studio verlässt, dessen Mietvertrag im Juni auslief.

Auf der weissen Fassade im Quartier nahe der Avenue du 14-Avril prangt in schwarzen Lettern: «Gebt mir mein Haus zurück, Hungerstreik». Der Mann sagt, sein früherer Freund halte die Unterkunft widerrechtlich besetzt, zahle seit Monaten keinen Zins mehr und blockiere jeden Dialog.

Ein Vertrauensbruch unter alten Bekannten

Der Konflikt begann, als der Vermieter den seit Jahren bekannten Mieter im März 2023 darüber informierte, dass der Mietvertrag per 30. Juni 2024 auslaufen werde. Er wollte das Studio für eine Pflegekraft seiner 88-jährigen Mutter freimachen, die inzwischen stark pflegebedürftig ist. Doch der Mieter blieb und meldete sich nicht ab.

Laut dem Eigentümer gingen seit dem Sommer keine Zahlungen mehr ein. Die ursprüngliche Miete habe bei rund 480 Franken pro Monat gelegen, was für die Region Lausanne eher günstig sei. Der Ausstand wächst von Monat zu Monat.

Fünfzehn Monate verstrichene Vorwarnungen

Nach eigenen Angaben verschickte der Mann mehrere eingeschriebene Briefe und dokumentierte seine Aufforderungen. Er habe Fristen gesetzt, Gespräche angeboten und rechtlichen Rat beim Mieterverband wie auch bei einer privaten Anwaltskanzlei eingeholt. Doch der Mieter sei nicht ausgezogen.

Der Fall zeigt, wie zäh Schweizer Mietrechts-Konflikte verlaufen können, wenn eine Einigung scheitert. Ohne rechtskräftigen Räumungstitel darf eine Unterkunft nicht einfach geräumt werden.

Protest als letztes Mittel

Am 11. September begann der Eigentümer mit einem öffentlichen Hungerstreik vor seiner eigenen Liegenschaft. «Ich trinke nur Wasser und Tee, ich habe bereits drei Kilo verloren», sagt er. «Wenn es sein muss, gehe ich bis zur Hospitalisierung. Es ist ein politischer Akt, ein Ersatz für Gewalt

Nach seinen Angaben fährt die Stadtpolizei Renens regelmässig vorbei, um seinen Zustand zu prüfen. Auch Nachbarinnen und Nachbarn bleiben stehen, manche zeigen Verständnis, andere raten zu juristisch nüchternen Schritten.

«Ich bin kein Squatter»

Der Mieter, ebenfalls 58, räumt die rechtlich heikle Lage ein, sieht aber keine Alternative. Er sei seit 2016 teilweise erwerbsunfähig und warte auf eine bezahlbare Wohnung. «Ich bin kein Squatter. Ich habe meine Mieten jahrelang bezahlt, jetzt kann ich nicht mehr arbeiten», sagt er. Er wirft dem Eigentümer Druck vor, etwa blockierte Zugänge und entfernte Post.

Die Gemeinde Renens verweist auf den Sozialdienst, der den Fall kennt. Eine Anmeldung für eine subventionierte Wohnung laufe, doch die Wartelisten seien lang. In der Zwischenzeit gelte es, akute Konflikte zu entschärfen und eine Übergangslösung zu finden.

Schweizer Rechtsrahmen und Verfahren

Im Schweizer Obligationenrecht (OR) sind Fristen und Vorgehen klar geregelt. Bei Zahlungsrückstand kann der Vermieter mit Fristansetzung nach Art. 257d OR mahnen und anschliessend ausserordentlich kündigen. Für eine Räumung braucht es jedoch einen Entscheid der Schlichtungsbehörde und, falls keine Einigung gelingt, ein Urteil des zuständigen Gerichts.

Erst mit einem Räumungstitel darf das Betreibungsamt die Wohnung tatsächlich leeren. Polizei und private Sicherheitsdienste dürfen ohne diesen Titel nicht eingreifen. Das Verfahren ist bewusst langwierig, um den Mieterschutz zu gewährleisten, kann aber Eigentümer in eine Zwickmühle bringen.

Stimmen aus dem Quartier

Im Quartier mischen sich Mitgefühl und Unverständnis. «Wir kennen beide Männer vom Sehen», sagt eine Anwohnerin. «Es ist tragisch, wenn Freundschaften an Wohnungsnot und Papieren zerbrechen.» Andere sorgen sich um die Gesundheit des Hungerstreikenden und um die Atmosphäre im Haus.

Die Wohnungsnot rund um Lausanne verschärft solche Fälle. Günstige Studios sind rar, und viele Betroffene rutschen schneller in Schulden oder in prekäre Lagen, wenn nur wenige Monatsmieten ausfallen und keine Reserven vorhanden sind.

Mögliche Auswege

Beide Seiten stehen unter Druck. Damit aus dem Stillstand kein Dauerzustand wird, nennen Fachleute folgende Schritte:

  • Einschaltung der kantonalen Schlichtungsbehörde zur raschen, moderierten Lösung.
  • Prüfung einer temporären Unterbringung über den Sozialdienst oder regionale Stiftungen.
  • Abschluss einer befristeten Vereinbarung mit klaren Terminen und Zahlplan.
  • Juristische Klärung bis zum Räumungstitel, falls keine Einigung gelingt.
  • Begleitung durch Schuldensanierungs- und Beratungsstellen zur Stabilisierung der Finanzen.

Beide Seiten betonen, sie wollten keine Eskalation, aber endlich Sicherheit. Der Vermieter sagt, er wolle seine Mutter unter guten Bedingungen versorgen. Der Mieter hofft auf ein rasches Angebot im bezahlbaren Segment.

Ob der Hungerstreik den Knoten löst, ist offen. Sicher ist: Ohne strukturierte Gespräche, rechtlich saubere Schritte und eine tragfähige Lösung auf dem engen Wohnungsmarkt wird der Streit nicht so schnell enden.

Schreibe einen Kommentar