Zürich-Drama: Nach 2 Jahren Mietausfall kämpft ein verzweifelter Vermieter darum, sein Haus endlich zurückzubekommen

Ein Ruhestandstraum wird zum Albtraum

Das Wichtigste für mich ist, mein Haus zurückzubekommen und mit dieser Geschichte abzuschliessen.“ So beschreibt Norbert Paulet, ein Rentner, seinen mittlerweile dreijährigen Kampf um sein Eigenheim im Weiler Quellenegg bei Gurtnellen (UR). Was als ruhiger Ruhestand in einer sorgfältig renovierten Liegenschaft begann, hat sich zu einem belastenden Rechtsstreit mit seinen Mietern entwickelt. Bereits seit zwei Jahren zahlen diese kaum noch Miete, und der Eigentümer musste sogar wieder arbeiten, um über die Runden zu kommen.

Vom Zweitwohnsitz zur Vermietung – und zum Risiko

Im Jahr 2002 erwarb Paulet die Immobilie als Zweitwohnsitz, damals noch als Polizist im Grossraum Paris tätig. Nach seiner Pensionierung 2019 zog er für einige Monate ein, bevor er das Haus an eine Familie vermietete, die dringend ein Dach über dem Kopf suchte. Man einigte sich auf einen Monatszins von 1’200 CHF, verzichtete jedoch auf eine Kaution und einen Bürgen – ein Vertrauensvorschuss, der sich heute bitter rächt. „Ich kannte die Leute, ich habe vertraut“, sagt Paulet rückblickend sichtlich gezeichnet.

Kündigung, Nachfrist – und Stillstand

Als die Zahlungen ausblieben, schickte der Vermieter im Sommer 2023 per Einschreiben eine 30-tägige Nachfrist mit Kündigungsandrohung gemäss Art. 257d OR. Weil die Rückstände nicht beglichen wurden, folgte die Kündigung auf Ende des Folgemonats mit dem amtlichen Formular, wie es das Schweizer Mietrecht verlangt. Ein Betreibungsamt stellte später die fortgesetzte Belegung fest – die Mieter blieben in der Liegenschaft, zahlten jedoch nur Kleinstbeträge. „Ab und zu kamen 50 oder 60 Franken, mehr nicht“, so der Eigentümer.

Schlichtung ohne Antwort, Gericht mit Verzögerungen

Im Juli 2024 landete der Fall vor der Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten, doch die Gegenseite erschien nicht. Damit war der Weg frei für die Räumungsklage beim zuständigen Bezirksgericht. Der Termin am 3. Juli 2025 wurde zunächst auf den 4. September, dann erneut auf den 2. Oktober verschoben, weil für die Mieter im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege ein neuer Rechtsbeistand bestimmt werden musste. „Sie tauchen unter, reagieren nicht – und trotzdem zieht sich alles hin“, ärgert sich Paulet. „Die Opfer sind im Moment wir.“ Sein Anwalt fordert neben den Mietzinsrückständen einen Schadenersatz von 12’000 CHF für den erlittenen Mehraufwand.

Finanzielle und menschliche Folgen

Die Belastung ist nicht nur finanziell, sondern auch psychisch spürbar. Um Hypothek, Nebenkosten und laufende Reparaturen zu stemmen, nahm der Rentner wieder eine Teilzeitbeschäftigung auf. Sein Vertrauen sei nachhaltig erschüttert, sagt er, und er wolle nach der Räumung die Liegenschaft umgehend verkaufen. „Ich will abschliessen und mir mein Leben zurückholen“, so seine Worte. In der Region sorgt der Fall für Kopfschütteln, denn viele Eigentümer kennen die Gratwanderung zwischen sozialer Verantwortung und rechtlicher Sicherheit.

Was das Schweizer Mietrecht vorsieht

Für Vermieter, die mit Mietausfällen konfrontiert sind, sieht das Schweizer Recht klare, aber strikt einzuhaltende Schritte vor:

  • Schriftliche Zahlungsaufforderung mit 30-tägiger Nachfrist und ausdrücklicher Kündigungsandrohung (Art. 257d OR).
  • Kündigung mit dem amtlichen Formular, Frist 30 Tage auf Ende eines Monats.
  • Anrufung der Schlichtungsbehörde für eine kostenfreie, rasche Einigung.
  • Räumungsklage beim Bezirks- bzw. Mietgericht, falls die Rückgabe der Wohnung verweigert wird.
  • Betreibung der ausstehenden Mieten, gegebenenfalls Verlustschein.
  • Nutzung eines Mietkautionskontos oder einer Mietkautionsversicherung, sofern vorhanden.

Diese Abläufe schützen beide Parteien, sind jedoch häufig zeitintensiv – besonders, wenn Fristen ausgereizt und Verhandlungen verzögert werden.

Ein Fall mit Signalwirkung

Der Streit in Gurtnellen ist kein Einzelfall: In der ganzen Schweiz berichten Vermieter von wachsenden Rückständen, während Mieter auf steigende Wohnkosten und angespannte Budgets verweisen. Fachleute raten zu klaren Verträgen, realistischen Mietzinsen und lückenloser Dokumentation sämtlicher Schritte. Ebenso wichtig sei der soziale Dialog, bevor Fronten verhärten. Für Norbert Paulet ist der Punkt längst überschritten. „Sobald ich mein Haus zurückhabe, verkaufe ich es – und werde die Forderungen durchsetzen“, sagt er. Sein Ziel ist klar: ein sauberer Schlussstrich unter eine Geschichte, die niemals so lange hätte dauern sollen.

Ausblick

Bis zur Hauptverhandlung bleibt der Status quo bestehen. Die Mieter wohnen weiter, der Eigentümer wartet auf Rechtssicherheit. Der Fall zeigt, wie wichtig Sorgfalt bei der Vermietung ist – von der Kaution über die Bonitätsprüfung bis zur korrekten Kündigung. Und er erinnert daran, dass das Mietrecht zwar Schutz bietet, aber keine schnelle Gerechtigkeit garantiert.

[Abbildung: Symbolbild zu einem Mietstreit in einem Einfamilienhaus. Foto: Katell Brélivet/Le Télégramme – Originalquelle]

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