Warteck will eine Aufstockungsklausel auf 49 Prozent einführen

Die Aktionäre müssen eine Satzungsänderung in diesem Sinne auf der nächsten Generalversammlung am 20. Mai genehmigen.

Die Immobiliengesellschaft Warteck Invest beabsichtigt, eine ordentliche Kontrollklausel („opting-up“) auf 49% statt der derzeit geltenden 33,3% einzuführen. Die Aktionäre müssten eine Änderung der Satzung in diesem Sinne auf der nächsten Generalversammlung am 20. Mai beschließen.

Eine öffentliche Übernahme wäre demnach nur dann verpflichtend, wenn ein Aktionär die Schwelle von 49% des Aktienkapitals überschreiten würde, heißt es in der zur Generalversammlung des Unternehmens veröffentlichten Einladung vom Dienstag.

Warteck erklärt, dass der Immobilienmarkt zwar attraktiv bleib, aber Investitionen erfordert, die größer sind als das, was der Konzern allein tragen kann. Das Unternehmen wäre daher auf zusätzliche Investitionen bestehender oder neuer Aktionäre angewiesen.

Die Verpflichtung, bei Überschreitung der Schwelle von 33,3% ein öffentliches Übernahmeangebot zu starten, wäre jedoch ein Hindernis und würde die Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung einschränken. Die Anhebung der Schwelle auf 49% zielt darauf ab, die Attraktivität für potenzielle strategische Investoren zu stärken, sowohl neue als auch bestehende.

Der Erfolg von Kapitalerhöhungen mittels einer Bezugsrechtsausgabe an alle Aktionäre könnte dadurch gesichert werden, dass sich ein Mehrheitsaktionär verpflichtet, die Aktien zu erwerben, für die Bezugsrechte nicht ausgeübt wurden, ohne das Risiko, ein obligatorisches Angebot auszulösen.

Auf diese Weise würde die Fähigkeit des Unternehmens, Eigenkapital zu beschaffen, gestärkt und sein strategischer Spielraum erweitert, so Warteck.

Das Unternehmen betont, dass der grundlegende Minderheitenschutz gewahrt bleibt, da weiterhin eine Verpflichtung zu einem öffentlichen Übernahmeangebot besteht, falls eine qualifizierte Kontrolle erworben wird (ab 49%).

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